ÜBER UNS

Die KGS ist von den fünf Grundschulen in Mettmann die einzige katholische Bekenntnisschule. Katholische Grundschulen (KGS) sind kommunale Schulen, die ihren Bildungsauftrag am katholischen Bekenntnis orientieren. Als „Angebotsschulen“ machen sie ein besonderes Bildungsangebot, das sich von den Regelschulen unterscheidet. Unsere Schule wird daher nicht konkret auf den Anmeldezetteln der Stadt Mettmann abgedruckt, auch wenn sie die für Sie nächstgelegene Schule darstellt.

Zurzeit besuchen unsere Schule ca. 290 Schülerinnen und Schüler. 13 festangestellte Lehrkräfte, eine sozialpädagogische Fachkraft für die Schuleingangsphase sowie sieben Vertretungskräfte sichern unseren Unterricht. Ein Hausmeister und eine Sekretärin unterstützen unser Team.

Alle Klassen werden dreizügig geführt (Klassen a, b, c), d.h. ca. 20 bis 27 Kinder pro Klasse. Der Unterricht wird jahrgangsgebunden erteilt.
Prinzipiell steht die KGS ALLEN KINDERN offen, also:
Voraussetzung für die Aufnahme ist NICHT das katholische Bekenntnis.
Es gibt jedoch EIN Kriterium, das verbindlich zugrunde gelegt werden muss: Die katholischen Kinder müssen vorrangig bei der Aufnahme berücksichtigt werden.

Es gibt jedoch einige schulorganisatorische Besonderheiten einer Katholischen Grundschule:

Information durch die Schulleitung
Der Schulleitung fällt die Aufgabe zu, die Eltern vor Aufnahme des Kindes über die Besonderheiten der entsprechenden Schulart zu informieren. In Katholischen Grundschulen gehört z. B. die Teilnahme am katholischen Religionsunterricht oder an christlichen Festen, die im Schulleben ihren festen Platz haben, grundsätzlich dazu. In offenen Gesprächen müssen den Eltern die Kriterien für die Aufnahme an der Schule dargelegt werden.
Willenserklärung der Eltern
Entscheiden Eltern sich dazu, ihr Kind an einer Katholischen Grundschule anzumelden, auch wenn sie selbst einer anderen Konfession oder Religion angehören
oder konfessionslos sind, dann geben sie eine Erklärung ab (mit der Anmeldung oder gesondert). Diese Willenserklärung ist keine reine Formalität, vielmehr bekunden die Eltern damit, dass ihr Kind nach den Grundsätzen des katholischen Bekenntnisses unterrichtet und erzogen werden soll – mit allen zugehörigen Ausprägungen und Anforderungen.
Entscheidung über die Aufnahme
Die Schulleitung vergewissert sich, ob den Eltern die Unterrichtung und Erziehung ihres Kindes im Sinne der katholischen Konfession ein ernstes Anliegen ist. Es geht also nicht nur darum, ob die Willenserklärung formell richtig ist, sondern ob die Eltern die Schule aus religiöser Überzeugung wählen.
Beweggründe der Eltern
Möchten Eltern nach der Aufnahme an der Bekenntnisschule ihr Kind vom Religionsunterricht befreien lassen oder wünschen sie keine Teilnahme am Gottesdienst, kann der Eindruck entstehen, dass sie tatsächlich nicht an einer Erziehung im Sinne des katholischen Bekenntnisses interessiert sind. In diesem Fall sollte geprüft und überlegt werden, ob ein Schulwechsel an eine Gemeinschaftsgrundschule angeraten ist.

Mehr Informationen können Sie der Broschüre „Die Katholische Grundschule in Nordrhein-Westfalen“ entnehmen.

UNSER SCHULMOTTO

Ich-Du-Wir
Das wünsch’ ich mir!

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Mehr Informationen

Damit das klappt, gibt es Schulregeln, die von SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen gemeinsam erarbeitet und formuliert wurden. Es ist gewährleistet, dass diese Regeln allen Kindern bekannt sind und es kann bei Fehlverhalten darauf verwiesen werden. Selbstverständlich werden diese Regeln individuell in jeder Klasse ergänzt.

UNSERE SCHULREGELN

  • Ich höre aufmerksam zu, wenn jemand spricht.
  • Ich melde mich, wenn ich etwas sagen möchte.
  • Ich arbeite leise und störe niemanden.
  • Ich bin freundlich und hilfsbereit.
  • Ich setze und beachte das Stoppzeichen.
  • Ich halte Ordnung.

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Mehr Informationen

UNSER NEANDERSTRASSENSONG

Unseren Neanderstraßensong hat die Klasse 4b im März 2017 im Rahmen der Projektwoche aufgenommen (Herzlichen Dank an Herrn Reh!) und passende Bilder dazu gemalt.

Das Ergebnis kann man hier sehen und hören.