SCHULPFLEGSCHAFT
Schulpflegschaftsvorsitzende:
1. Manuela Klaus (Klasse 4b)
2. Alexandra Beien-Telle (Klasse 4a)
Ich – Du – Wir
Das wünsch’ ich mir!
Für uns Eltern heißt das:
Ich war selber hier.
Du hast dich für unsere Schule entschieden.
Wir gemeinsam freuen uns hier zu sein.
Wir sind die Eltern unserer Kinder auf der KGS und haben uns für diese Schule entschieden
- weil wir wunderbar empfangen werden
- weil wir gehört werden
- weil wir ernst genommen werden
- weil unsere Mitarbeit gewünscht wird
- und weil diese Schule sich weiterentwickelt und vorangeht (auch durch uns)
Die lebendige Atmosphäre und das gute Klima können nur durch eine gemeinsame Arbeit von Eltern, LehrerInnen und Kindern entstehen. Ein enges Miteinander ist dabei ebenso Voraussetzung, wie ein offener und fairer Umgang untereinander.
So unterstützen die Eltern den Unterricht und Schulalltag beim Radfahrtraining und Schwimmen, als Lesemütter, in der Freiarbeit sowie bei Ausflügen.
Bei offiziellen Posten (Elternvertreter etc.) ist es erwünscht, diese auch inhaltlich auszufüllen und mit der Schule in den Dialog, die Diskussion zu gehen. Gremienarbeit und aktive Mitarbeit an der Weiterentwicklung der Schule sind eine Selbstverständlichkeit.
Darüber hinaus gibt es immer wieder Projekte, die ausschließlich seitens der Eltern geplant und durchgeführt werden. Die Errichtung und der Aufbau der Bücherei wurde von Eltern initiiert. Auch heute noch liegen der Betrieb, Ausleihe und Anschaffung neuer Bücher, der gesamte Ablauf, in der Hand der Eltern.
Auf breiter Basis gestaltet sich der Einsatz der Eltern auf allen Schulfesten. Da wird gebacken, geschmückt, Ideen eingebracht, kreativ und praktisch umgesetzt und Dienste wahrgenommen.
Die Spendenbereitschaft reduziert sich hier bei uns nicht auf finanzielle Mittel. Jeder kann und soll sich einbringen und engagieren. Wir spenden, vor allem; unsere Zeit, unsere Ideen und Wissen, Anregungen und Kritik, in der Überzeugung, dass wir Teil eines gelebten „Wir“ sind und die Atmosphäre an der Schule nachhaltig unterstützen können; für die Schule und insbesondere für unsere Kinder.
Wir – die Eltern der KGS
Was ist ‚Schulpflegschaft‘ in Nordrhein-Westfalen?
Nach Artikel 10 (2) der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen wirken die Erziehungsberechtigten durch Elternvertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mit; das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (2005) regelt die Elternmitwirkung konkret: In der einzelnen Schule besteht auf der Ebene der Klassen die Klassenpflegschaft (§ 73 SchulG), ein traditioneller Begriff aus dem Schulordnungsgesetz von 1952. Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften bilden die Schulpflegschaft (§ 72 SchulG). Im obersten Mitwirkungsgremium der Schule, der Schulkonferenz (§ 65 SchulG) wirken die Eltern durch gewählte Vertreter mit.
Zu den Aufgaben der Schulpflegschaft gehören unter anderem:
- die Interessen der Elternschaft zu wahren,
- Wünsche und Vorschläge der Eltern zu bündeln und diese an die Schulleitung weiter zu geben.
- an den Beratungen der Schulkonferenz teilzunehmen.